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xsister hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
wir haben einen neuen Vermieter. Seitens unserer alten Vermieter wurde uns mündlich ein Keller zugesagt, diesen haben wir erhalten als das Haus schon dem neuen Vermieter gehörte.
Im Mietvertag wurde dies nicht schriftlich fest gelegt. Kann er uns den Keller nun wieder weg nehmen oder kann er dafür nun Miete verlangen? Grundsätzlich hat er bei Übernahme des Hauses die Miete um 20% erhöht. Wir nutzen den Keller jetzt bereits seit ein paar Monaten.
Vielen Dank für die Hilfe!

0 Kommentare zu „Keller-Nutzung obwohl nicht im Vertrag vereinbart”

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