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luni21 hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,

ich wohne mit 2 Leuten in einer WG und wir haben Probleme mit unseren Vermieter. Vorab: Wir sind nicht kleinlich und nehmen auch mal eine Zeitlang einen Mietmangel in Kauf. Es ist ja bei WGs meist etwas anspruchsloser Deshalb bevorzugen unsere Vermieter wohl auch WGs. Nur manchmal finden wir es dann selbst auch etwas Dreist… :

Unser Türschloss in der Speisekammer ist vor ca. 4 Monaten kaputt gegangen. Die Tür konnte nicht mehr geöffnet werden und wir haben anschließend den Vermieter informiert, der dann auch die Tür aufgebrechen musste. Der Vermieter meinte dann zu mir, dass er nächste Woche einen Handwerker schicken würde!-…bis dahin ist auch alles super! Nur kam leider nie ein Handwerker;( Daraufhin meldeten wir uns zum ersten Mal nach ca. 10 Wochen und baten sie an den Handwerker zu denken. Der Vermieter:"Wie? Hat sich der Handwerker nicht bei ihnen gemeldet?"-Nein „ok, ich werden mich drum kümmern und er wird sich bei ihnen melden"! Ok, kein Thema. Wir warteten 3-4 Wochen und leider kam wieder kein Anruf. Daraufhin rufte ein anderer WG Bewohner den Vermieter an und er meine wieder:"Wie? Hat sich da noch keiner bei ihnen gemeldet? -Neee, immer noch nicht. „Naja, es gibt so viele Schreiner, da ruf ich halt einen anderen an" –Ok, aber bitte denken sie dran, weil jetzt wird es langsam kalt und wir möchten nicht die kalte Vorratskammer mit heizen und in der Küche zieht es und frühstücken macht nicht gerade Freude mit der offenen Tür und der kalten Luft im Rücken. Bitte rufen sie den Handwerker an und informieren sie uns, wann er kommen kann. „Ja, dass mache ich. Werde mich dann melden!" Natürlich kam wieder kein Anruf Ich habe dann gestern nochmal angerufen und war dann auch nicht mehr ganz so höflich:"Wir rufen jetzt zum 3 mal an und ich habe jetzt auch keine Lust mehr!....uns entstehen zusätzliche Kosten"-Wo bitte entstehen ihnen denn da Kosten!? „Heizungskosten! Das ist ein Altbau und wir möchten nicht unnötig einen zusätzlichen Raum heizen! Ich möchte sie nicht nochmals anrufen müssen! Schließlich zahlen wir auch die Miete pünktlich und sie würden uns auch nicht 3-4 mal bitten, ob und wann wir die Miete überweisen". –Ok, ich kümmer mich drum und melde mich gleich wieder! Diesmal kam dann sogar ein Anruf:"Der Handwerker meldet sich bei ihnen und macht mit ihnen einen Termin aus!"- Na, dass hatten wir jetzt schon ein paar Mal von Ihnen gehört. „Sind sie heute Mittag da?"-Neee, Mittags ist schlecht, da sind wir arbeiten."- Naja, wissen sie Hr…. , wenn keiner mittags da ist, da kann sie auch keiner erreichen!" So ist das halt, wenn man arbeitet! „Ja, wir haben auch was anderes zu tun, als ihnen den ganzen Tag nach zu telefonieren!"-Wir wohnen hier zu dritt und sind abends meist immer da. Des Weiteren haben sie unsere Handynr, email und wohnen ca. 5 Häuser weiter in unserer Straße! „Die Schreinerei meldet sich dann bei ihnen….Wiederhören!"

So, was sollen wir jetzt machen? Es hat sich wieder keiner gemeldet! Leider ist das nicht das erste Mal. Letztes Jahr, hatten wir genau das gleiche Theater mit den Fensterdichtungen. Dies hatte fast 1 Jahr bis zur Behebung gedauert.
Was würdet hier für sinnvoll halten. Sollen wir es selber in Auftrag geben? Miete mindern?

Wir würden uns über eure Ratschläge freuen!

Danke

2 Kommentare zu „Vermieter beseitigt Mangel nicht!”

Balkonexperte Experte! 24.09.2010 13:46

Habe keine Lust, solch einen Text ohne Absätze zu lesen. Und bitte, stellen Sie kurze Fragen und keine Geschichten erzählen.

Bladder Experte! 25.09.2010 10:35

§ 536a BGB
Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.

(2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn

1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

So eine Selbstvornahme wird dem Vermieter mit Fristsetzung (hier ca. 5 Tage) angekündigt.
Die Kosten werden dann mit der nächsten Mietzahlung verrechnet.

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