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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben ein großes Anliegen zwecks überhöhter Betriebskostenabrechnung.
Wir sind am 01.11.04 in unsere Wohnung gezogen.(Zwischenablesung erfolgte)
Leider haben wir den 1. Endablesetermin (20.12.04) verpasst.Wir erhielten keinen weiteren schriftlichen Termin und plötzlich stand am 17.02.2005 der Ableser unangemeldet vor unserer Tür und wies uns auch noch unfein daraufhin, dass wir am 20.12. nicht anwesend waren.( auf Ableseprotokoll vermerkt) Bis dahin alles kein Problem - Endablesung erfolgt.

Nun erhielten wir diese Woche eine emens hohe Abrechnung von 419€.
Nutzungszeitraum 01.11.04-31.12.04 - Ablesetag 20.12.04. Zur Berechnung wurden aber unsere Werte vom 17.02.05 verwendet und nur die Nebenkostenzahlungen bis 31.12.04 angerechnet.

Dies konnten wir nicht nachvollziehen und fragten bei der entspr. Firma nach, welche angab, dass ein Zwischenablesen unter 400°Tagen nicht möglich sei, da dies nicht dem Prinzip der Verdunster entspricht. Bitte?Deswegen sei man erst am 17.02.05 gekommen und am 20.12.04 wäre die Ablesung somit eh nicht möglich gewesen.
Aber ACHTUNG: Unsere Gesamtgradtagzahl bis 17.02.05 beträgt laut Abrechnung 290!!!
Somit werden wir mit der Abrechnung 2004 veranlasst, Verbrauchskosten (Heizung + Wasser) für 2005 vorauszuzahlen.
Ist das so richtig?
Wann müßte spätestens ein zweiter Ablesetermin bei Verdunstern erfolgen?
Kann der Verbrauch nicht auf zwei Monate( Nov.+Dez.) zurückgerechnet werden oder wenn nicht, dann wenigstens unsere Nebenkostenzahlungen bis Feb.05 berücksichtigt werden?

Vielen Dank für alle Hilfe!! [/b:59c95]

0 Kommentare zu „Verdunsterablesung unter 400°Tagen nicht möglich?”

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