Mietermini 03.07.2008 14:37
Hallo heizkosten,
zu den Fragen möchte ich Stellung nehmen:
1. Der Grundkostenanteil bei den Warmwasserkosten dient zur Deckung der Rohrleitungsverluste und Bereitstellungsverluste, fällt somit auch dann an, wenn die Wohnung leer steht.
2. Bei der Wohnung scheint es sich um eine preisgebundene Wohnung zu handeln, denn nur dann ist die Erhebung des Umlageausfallwagnisses gem. § 25a Neubaumietenverordnung von 1970 von 2 % zulässig. Das Umlageausfallwagnis ist die pauschale Abgeltung des Vermieters für uneinbringliche Rückstände von Betriebskosten und Kosten einer Rechtsverfolgung oder nicht umlegbarer Kosten infolge von Leerstand. Diese Kosten sind Bestandteil der Umlage und werden nicht erstattet.
3. Die Wohnung ist mit einem Kabelanschluss dem sogenannten 'Breitbandanschluss' ausgestattet. Dieser Vertrag wird in der Regel durch den Eigentümer für das ganze Haus geschlossen, um die Ferseh- und Radioversorgung in allen Wohnungen zu gewährleisten. Eine Kündigung durch den einzelnen Nutzer ist in der Regel nicht möglich.
Gruß Mietermini
heizkosten 03.07.2008 17:48
Hallo Mietermini,
ich danke Ihnen ganz herzlich, somit sind meine Fragen beantwortet.
Schön, dass es solche Spezialisten gibt!
Also Vielen Dank
heizkosten