forsetis 09.10.2017 09:29
Sie sollten die beiden "Baustellen" getrennt angehen. Wenn feststeht, dass die Heizkörperthermostate defekt sind und nicht zuviel Luft im Heizkörper ist, dann sollten Sie den Vermieter per Einwurfeinschreiben auf den Mangel hinweisen und gleichzeitig eine Frist von 14 Tagen nach Datum setzen für die Reparatur. Gleichzeitig sollten Sie ankündigen, dass Sie nach erfolgloser Frist eine Selbstvornahme starten und die Rechnung mit der Miete verrechnen.
https://www.mieterschutzbund-berlin.de/mietmaengel.html
Genau sollten Sie dann auch mit dem "Stromdiebstahl" verfahren und sich zuerst von einem Elektrobetrieb das nötige Wissen besorgen.
Tuss 09.10.2017 21:10
es wurde schon mehrmals drauf gewiesen, passiert trotzdem nichts. Ich habe jetzt einen Schreiben an sie verfasst mit der Frist von 14 Tagen für alle Mängel und dass wir gezwungen sind Mietminderung einzuleiten und sich auf die Suche für neue Wohnung zu begeben wenn dies nicht geschieht. Und sie muss uns ja noch die ganzen Kosten erstatten. nur dafür muss rest einer kommen und es muss dann einen MOnat lang so laufen dass man das abrechnen kann.
Tuss 09.10.2017 21:12
die Thermostate sind defekt, das hat der Instalateut gesagt wo er die Pumpe für die Heizug gewechselt hat. Die hatte auch neue gekauft aber die haben nicht gepasst. Dann hat sie die mitgenommen und seitdem nichts mehr unternommen.