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Arbeitszeugnis: Dankesformel zwingend

Das Bundesarbeitsgericht stellte in einer früheren Entscheidung klar, dass eine Dankesformel nicht zum gesetzlich bestimmten Mindestinhalt eines Zeugnisses gehört. Aus ihrem Fehlen kann auch nicht geschlossen werden, dass sich der Arbeitgeber „verdeckt" von dem positiven Inhalt des Arbeitszeugnisses distanziert (Urteil des BAG vom 20.02.2001 - 9 A ZR 44/00).

Das Arbeitsgericht Berlin hält demgegenüber eine übliche Formulierung wie „Wir danken Herrn/Frau... für seine/ihre Arbeit und wünschen ihm/ihr für die Zukunft viel Erfolg und alles Gute“ auch bei einer nur kurzen Beschäftigungsdauer für zwingend. Der betroffene Arbeitnehmer kann eine entsprechende Ergänzung des qualifizierten Zeugnisses verlangen.

Urteil des ArbG Berlin vom 07.03.2003
88 Ca 604/03
Handelsblatt vom 10.12.2003

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