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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir haben ein rieiges Problem:

Der Mieter über uns ist einer von der Sorte „Axt im Walde“. Er macht uns das Leben zur Hölle mit permanentem Lärm. Musik ( bassmäßig sehr extrem), Laufgeräusche, Türengeknalle und sehr laute Unterhaltungen. Das alles über Stunden und sehr oft auch in den Nachtstunden. Fakt ist: Wir haben versucht das Problem mit ihm zu klären – ohne Erfolg. Wir haben daraufhin eine Mängelanzeige beim Hausverwalter telefonisch angegeben. Es passierte nichts. Wir haben eine weitere Mängelanzeige Wochen später schriftlich abgegeben – mit dem Hinweis, die Miete bis zur Behebung des Problems um 20 % zu kürzen.
Das Problem an der Sache: Es handelt sich um eine Eigentumswohnanlage, im Haus leben 6 Mietparteien – alle mit unterschiedlichen Eigentümern die die Wohnungen fremd vermietet haben. Unsere Hausverwaltung kümmert sich nur um Haus & Hof und Mieterangelegenheiten. Nun meine Frage: Darf ich bei 2 erfolglosen Mängelanzeigen die Miete um 20 % kürzen, oder ist das zuviel? Von welcher Summe kürzt man, reine miete oder miete+NK ? Und ganz wichtig: Kann mich unser eigentlicher Vermieter dann kündigen, weil ich aufgrund dessen nicht die volle Miete zahle ?
Wir sind echt am Ende – hoffe, ihr könnt uns helfen !
Stichwörter: kündigung + kürzung + lärm + extremer + mietwohnung

0 Kommentare zu „Extremer Lärm in Mietwohnung - Kündigung? Kürzung? Hilfe !!!”

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