Balkonexperte 29.10.2010 10:42
Das würde ich nicht akzeptieren.
1. Für den Fall einer Kündigung des Mietverhältnisses zählt das Datum, in dem der Zugang beim Vermieter dokumentiert wurde. Bei einem Postfach ist das ein Vabanquespiel und für den Mieter nicht überschaubar.
2. Sollte in einem Vertrag über eine Mietwohnung auch eine ladungsfähige Anschrift und kein Postfach genannt sein.
3. Aus Wiki: Die ladungsfähige Anschrift bezeichnet in Rechtsprechung und juristischer Literatur einen Wohnsitz oder, bei Unternehmern, eine Geschäftsanschrift nach Land, Ort, Postleitzahl und Straße, also eine Postanschrift, unter der eine Rechtspartei tatsächlich anzutreffen ist.
Ich denke, dass Ihr Vermieter nicht in einem Postfach wohnt, oder doch?
Bladder 29.10.2010 11:29
(dmb) Mieter haben gegenüber ihrem Haus- bzw. Wohnungsverwalter einen Anspruch auf die Herausgabe der vollständigen Adresse des Vermieters. Das entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbunde (DMB) das Amtsgericht Hamburg (15A C 271/05).
Hinter diesem Versteckspiel könnte sich noch mehr verbergen.
Haben Sie eine Kaution bezahlt ? Wenn ja, wie weißt der Vermieter die Anlage nach?
Und letzte Frage: Was ist das für ein 3-jahresvertrag?
Berthelstal 29.10.2010 11:39
Sie haben schon abgeschlossen?
Da kann man leider zu Ihrem schon jetzt absehbaren Ärger nur gratulieren. Er wird Grund haben, "spontane Besuche" zu meiden.
Spätestens hier hätten die Glocken läuten müssen.
Sie können nun höchstens noch diesen 3-Jahresvertrag mit Hilfe eines Anwaltes auf rechtskonforme Inhalte abklopfen und sehen, ob da was rückgängig zu machen ist.