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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ist eine fristlose Kündigung, die der Mieter nicht erhält, obwohl sie per Einschreiben versand wurde bzw. persönlich in den Briefkasten gelegt wurde, rechtsgültig oder muss der Vermieter erneut fristlos kündigen?

Folgender Fall dazu: Seit dem Einzug des Mieters ist der Briefkasten kaputt. Da die Klappe vorne fehlt ist er von der Straße aus einsehbar und jeder kann hineinlangen. Der Vermieter meinte (mündlich zum Mieter), dass er das selbst reparieren würde. Jedoch ist diese Reperatur nie passiert. Irgendwann schreibt der Vermieter dem Mieter eine fristlose Kündigung per Einschreiben. Der Mieter erhält diese nicht, wahrscheinlich weil jemand von außen den (offenen) Briefkasten geleert hat. Ist eine solche fristlose Kündigung rechtsgültig?
Stichwörter: fristlose + kündigung

6 Kommentare zu „Fristlose Kündigung nicht erhalten”

Susanne Experte!

Nein, eine Kündigung ist empfangsbedürftig. Normalerweise sollte ein Einschreiben eine gerichtsfeste Zustellung sein, allerdings ist meiner Meinung nach hier glaubhaft, dass das Schreiben entwendet wurde.

Eine gerichtsfeste Zustellmöglichkeit für eine Kündigung ist z.B. die Zustellung per Gerichtsvollzieher.

Jorg44

Danke für die Antwort

Krümel

<!-- s:? --><!-- s:? --> Haben auch eine fristlose Kündigung erhalten.Auf dem Brief vorne stand zwar Einschreiben mit Rückschein,aber wir haben nicht´s Unterschrieben,sondern der Brief lag eines schönes Tages einfach im Briefkasten.Nun wissen wir auch nicht,ob diese Form der Kündigung gültig ist.Gekündigt wurde zum 31.12.2005!!!
Wir haben nicht mal eine Abmahnung oder sonstiges bekommen,der VM hat sich noch nicht mal mit uns in Verbidung gesetzt.Bei uns stehen 1 1/2 Mieten offen &amp; mehr nicht.
Kann uns da auch jemand Helfen?

Susanne Experte!

Warum sollte die "Form" der Kündigung nicht gültig sein?
Sie wurde schriftlich gemacht und Ihr habt sie bekommen...
Und was heisst -mehr nicht- ???
Ist es Gang und Gebe, seine Miete nicht zu zahlen?

Susanne Experte!

Nein, dem Zusteller muss klar sein, dass der Briefkasten der Allgemeinheit zugängig ist und daher Post entwendet werden könnte. Er hätte das Schreiben unter der Tür durchschieben müssen.
Auch ein Einschreiben, dass bei der Post nicht abgeholt wird, gilt nicht als zugestellt-es sei denn, der Absender ist ein Amt, die Staatsanwaltschaft, ein Gericht etc.
Das mit dem Zeugen ist auch so eine Sache, denn der muss auch:
-das Schreiben lesen
-beim Eintüten des Schreibens anwesend sein
-beim Einwurf in den Briefkasten anwesen sein.
Das ist daher alles gar nicht so einfach.

Susanne Experte!

Woher will denn der Fragesteller Jörg44 so genau wissen, dass das Einschreiben überhaupt in den kaputten Briefkasten geworfen wurde? <!-- s :wink: --><!-- s :wink: --> [/quote:a71a0]
Möglicherweise, weil sein Vermieter gesagt hat:"Haben Sie die Kündigung denn nicht bekommen?"
Das ist mir aber auch egal, es ist die Aussage des Fragestellers !

Jeder pflichtbewußte Postbeamte tut das nicht, sondern versucht dann dem Empfänger ein Einschreiben persönlich zu überreichen. Ist der Empfänger nicht anwesend, wird eine Nachricht hinterlegt..[/quote:a71a0]
In welcher Welt leben Sie denn? Postbeamte sind zum grössten Teil und sogar unter 40 in Rente geschickt worden. Briefzusteller sind hauptsächlich schlecht bezahlte Teilzeitkräfte-hire &amp; fire ist hier Gang und Gebe.

Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, so wird ein Postbeamter ganz sicher kein Einschreiben unter der Haustür herschieben und es so jedermann zugänglich machen. Zur Wohnungstür kann er schwerlich gelangen, wenn niemand aufmacht.[/quote:a71a0]
Das ist jedem mit gesundem Menschenverstand klar. Ich bin der Meinung, ich muss hier nicht "Wohnungsabschlusstür" schreiben, damit jedem klar ist, dass ich nicht die Haustür eines Mehrfamilienhauses meine. Wir sind hier nicht im Forum: Erklärsmiralswäreichsechsjahrealt.
Wesentlich gefährlicher für jeden mit einer wichtigen Frage ist die Verbreitung Ihres Halbwissens hier im Forum gekoppelt mit der Neigung zu Spekulationen und viel Fantasie.[/color:a71a0]

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