Susanne
Kommt drauf an, wie der Mietvertrag aussieht:
Gibt es einen Mietvertrag wo beide als Hauptmieter drinstehen?
Bist Du Untermieter Deiner Mitbewohnerin?
Maria84
Wir beide stehen als Hauptmieter im Mietvertrag.
Susanne
1. Du haftest gesamtschuldnerisch für alle Kosten, bis der Mietvertrag beendet ist. Ist Deine Mitbewohnerin also zahlungsunfähig, mußt Du ihre Kosten auch übernehmen.
2. Der Mietvertrag kann nur beendet werden, wenn beide Mieter zusammen kündigen, es bedarf beider Unterschriften auf der Kündigung. Das ist unabhängig davon, ob einer früher auszieht oder bis zum Ende des Vertrags bleibt. Wird ein Mieter mit Einverständnis des Anderen vom Vermieter aus dem Mietvertrag entlassen, dann muss ein schriftlicher Auflösungsvertrag gemacht werden.
3. Inwiefern also bei Vertragsende, d.h. Ende der Kündigungsfrist (unabhängig vom Auszug) eine Zwischenablesung der Verbrauchserfassungsgeräte der Heizungen vorgenommen werden soll, muss mit dem Vermieter geklärt werden.