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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage bzgl. eines Mietvertrages.
Und zwar habe ich ein Haus vermietet. Der Mieter jedoch, hat die im Mietvertrag festgelegte Kaution noch nicht hinterlegt, und macht von sich aus nun eine Mietminderung von 4,56 Euro, obwohl er die Summe im Mietvertrag unterschrieben hat. Eigentlich Kleinkram, aber ich wollte mal nachfragen ob er dies so einfach machen kann? Er ist jetzt knapp ein Jahr im Haus. Kann ich etwas dagegen tun oder ist der Mieter im Recht?

Danke schon mal
Gruß
Jürgen
Stichwörter: frage + mietvertrag + vermieter

11 Kommentare zu „Frage zum Mietvertrag als Vermieter”

Susanne Experte!

Die Kaution ist vertraglich festgelegt, die Kautionssumme von höchstens 3 MM darf er nach BGB in Raten von 3 Monaten zahlen. Diese Zeit ist inzwischen abgelaufen und damit sollte die Kautionssumme vollständig hinterlegt sein.
1. Schreib ihm eine Abmahnung, es handelt sich um einen Vertragsverstoss, der zur Kündigung führen kann.

Unabhängig davon scheint es sich bei der Mietminderung um "Kinkerlitzchen" zu handeln. Als Vermieter solltest Du den angezeigten Mangel beseitigen, das ist auch im Falle der o.g. Kündigung wg. Vertragsverstoss von Vorteil, falls das bis zum Gericht gehen sollte.

Mieter, die wegen Kinkerlitzchen mindern, haben es nicht besser verdient: Wenn die Mietzeit 12 Monate beträgt gibts halt eine Mieterhöhung von 20%.
(dann bekommst Du auch die Minderung wieder rein)

Falls Du noch wegen der Kündigung überlegst, denke mal daran, was Du für ein Spässchen bei der ersten NK-Abrechnung bekommst....

JürgenB

Mietminderung wurde auf bsp. 530 vertraglich festlegt. Gebäudeversicherung kostet aber nicht 30 sondern 25,44 also hat er von sich aus jetzt nur noch 525,44 euro überwiesen.......

Kann ich also von einem "Mangel" sprechen?

NK-Abrechung hab ich schon Ärger mit den Gemeindesteuern... Dankek <!-- s ;-) --><!-- s ;-) --> aber alles andere läuft zum Glück über den Mieter!

Susanne Experte!

Sorry, das verstehe ich nun gar nicht.
Ihr habt Euch über eine Kaltmiete von 530.- geeinigt (das Haus würde ich auch mieten....!)
Er hat aber offensichtlich nicht gemindert, sondern weil er für die Gebäudeversicherung,( die er selbst abgeschlossen hat???) mehr bezahlt hat als vorgesehen????

JürgenB

Ne ne die Gebäudeversicherung hatte ich bzw. meine Mutter schon abgeschlossen, die lief nur weiter..... und die hatten wir mit gerundeten 30 Eus vereinbart, aber jetzt bezahlt er von sich aus nur noch den genauen betrag....

Gilt denn nicht das, was er unterschrieben hat?

Susanne Experte!

Doch, er muss die im Vertrag angegebene Kaltmiete/Endmiete zahlen!!!

Schreib das mal in die Mahnung gleich mit rein!!!

JürgenB

Ja, ich habe ihm mal einen Brief geschrieben, im dem ich gesagt hatte, dass ich diese Minderung nicht akzeptiere, aber auf der letzten Abrechnung war sie drauf. Also weniger.

Dann werd ich aber mal eine Mahnug aufsetzen. UNd sehen was passiert.

Und was mache ich am besten, wenn er weiterhin keine Kaution und keine "Voll-" miete mehr zahlt?

Susanne Experte!

Was möchtest Du denn?
Die Kaution ist eine Absicherung für Dich. Wenn Du darauf verzichten kannst, machst Du nichts und Dich damit unglaubwürdig.

In Deinem netten Brief würde ich darauf hinweisen, dass Du bei Nichtbeachtung Deinen Anwalt einschalten wirst, dessen Kosten der Mieter dann auch noch übernehmen darf.
Setz ihm eine letzte Frist, bis zu der er die ausstehende Kaution sowie die Mietdifferenz zu zahlen hat.
Lässt er diese Frist verstreichen folgt i.d.R. der Mahnbescheid, ist der schon nötig, setzt der schlaue VM gleich seinen Anwalt an, das kostet nur Zeit und nerven. Neben dem Mahnbescheid dann am besten gleich kündigen!

JürgenB

Ja ok also komm ich wahrscheinlich um einen Anwalt nicht drum herum, denn mein Geld würde ich schon gerne haben....

Dann werde ich ihm erstnoch mal einen Brief schriben und mit Anwalt drohen und danach abmahnen?!?!?!?

Susanne Experte!

hab Dir eine PN geschickt!

JürgenB

Alles klar, danke danke

Wer das mal so versuchen

fin Experte!

Bevor ein Anwalt eingeschaltet wird, würde ich bezüglich der Kaution erst einmal einen gerichtlichen Mahnbescheid vom zuständigen Amtsgericht verschicken lassen. Das wäre erstmal erheblich günstiger als einen Anwalt zu kontaktieren und hat auch Wirkung. Lehnt der Mieter dann immer noch die Kaution ab, dann kann man den Weg zum Gericht immer noch überlegen.

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