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Hausmeisterwohnung und Kündigung
Wird einem Mieter gekündigt, um die Wohnung einem Hausmeister zu überlassen, muss der Vermieter nachweisen, dass eine Beschäftigung eines Hausmeisters objektiv notwendig ist, ein Hausmeister auch tatsächlich gesucht wird und die gekündigte Wohnung für den Hausmeister geeignet ist. (LG Wiesbaden, Az. 8 S 41/94, aus: WM 9/96, S. 543)