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Absetzbarkeit von Finanzierungskosten für Hausbau
Das Bundesfinanzministerium hat mit einem aktuellen Erlass eine (weitere) Möglichkeit eröffnet, Kreditzinsen für ein Baudarlehen abzusetzen. Der Bauherr muss den zur Vermietung vorgesehenen und den privat zu nutzenden Gebäudeteil auch finanziell strikt trennen. Der vermietete Teil sollte voll finanziert werden. Die Finanzierungskosten können dann zu 100 Prozent abgesetzt werden. Der privat genutzte Teil sollte mit dem vorhandenen Eigenkapital und im Bedarfsfall über ein weiteres gesondertes Darlehen finanziert werden. Dieses Darlehen kann selbstverständlich nicht steuermindernd abgesetzt werden.
Erlass des BMF
IV C 3-S 211-36/04