Berthelstal 03.11.2009 15:07
Entscheidend ist der Grund für diese Maßnahme. Er ist nur unter ganz strengen Voraussetzungen unter Zeugen möglich.
Nach Ihrer Schilderung wäre das aber nicht gegeben.
mona-bb 04.11.2009 18:13
er wollte die wohnung wegen mietrückständen räumen...
edy 04.11.2009 22:08
Hallo mona-bb ,
aus Grund von Mietrückständen darf er es nicht.Ich kann mir aber schwer vorstellen
das der Vermieter euch nicht mitgeteilt
hat das die Miete schon seit Monaten nicht
mehr bezahlt wird.Und die Arge hat euch das doch bestimmt mitgeteilt das keine
Miete überwiesen wird.
Ich würde mit dem Vermieter darüber in
Ruhe reden und die rückständige Miete bezahlen.Versetzt euch mal in die Lage des
Vermieters.
lg
edy