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kim82 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin am Donnerstag in Urlaub gefahren. Als ich die Tür abschließen wollte ist der Schlüssel im Schloss abgebrochen. Meine Schwester hat dann in meiner Abwesenheit den Schlüsseldienst kontaktiert. ( Da ich Tiere in der Wohnung hatte, die versorgt werden mussten, konnte ich nicht warten bis ich wieder da bin.) Sie hat die Preise der zwei Ortsansäßigen Schlüsseldienste verglichen und dann den günstigeren gerufen. Der hat den, gebrochenen Schlüssel aus der Tür geholt, jedoch war der Zylinder defekt so das er gesagt hat es muss ausgetauscht werden, da sonst der nächste Schlüssel abbrechen würde. Gesagt getan, das Endergebnis ist eine Rechnung von 186,00 €. Der Schlüsseldienst hat gesagt, dass der Vermieter die Kosten übernehmen muss.
Ist dem so? Ich hätte da gerne ein paar Infos bevor ich mich auf den Weg zum Vermieter mache und ohne Argumente vor der Türe stehe...man weiß ja nie.

Danke im Voraus

0 Kommentare zu „Neues Schloss, muss der Vermieter die Rechnung übernehmen”

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