Berthelstal 06.10.2011 07:04
Natürlich dürfen Sie Löcher bohren. Noch ein Gesetz über das Bohren von Löchern in der Wohnung gobt es, Gott sei Dank, nicht.
Wenn Sie aber nun keine Löcher im Bad bohren wollen, unterschreiben Sie, des lieben Friedenswillen, diesen Unsinn.
Vor Gericht hätte diese Erklärung sowieso keinen Bestand, da das schon einen erheblichen Eingriff in die Gebrauchsüberlassung wäre.
Wenn Sie später tatsächlich mal Lust auf ein Loch bekommen, bohren Sie dort, wo Sie später beim Auszug dieses wieder unauffällig verschließen können.
Bladder 06.10.2011 08:22
>Zitat: Darf er das? Muss ich sie unterschreiben? Auf welche Gesetze kann er bzw. kann ich mich berufen?<
Antwort in der Reihenfolge der Fragen:
- Ja
- Nur wenn Sie die Wohnung haben wollen
- kein Gesetz regelt den von Ihnen beschrieben Vorgang
Ich gehe mal davon aus, dass in dem Bad alle notwendigen Halter, Spiegel und sonstige Vorrichtungen bereits vorhanden sind. Wenn dies nicht so wäre, dann sollte der Vermieter die erforderlichen Löcher selbst bohren und alle wären aus dem Schneider.
zorro2 06.10.2011 20:42
vielen dank fuer eure antworten! schnell und hilfreich!