Errick 26.03.2010 09:00
Ich würde erst einmal überprüfen, ob die Mieten tatsächlich nicht gezahlt worden sind. Dies kann anhand der Kontoauszüge aus dem Jahr 2007 geschehen. Sollten sie nicht gezahlt worden sein, hat der Vermieter natürlich das Recht, diese noch zu verlangen. Dafür kann er auch eine kurze Frist setzen. Die Verjährung für Mietzinsansprüche aus dem Jahr 2007 tritt nicht zum 01.04.2010 ein sondern erst zum Ende des Jahres 2010, also zum 31.12.2010.