Susanne
Sicher kann die Vermieterin das bestimmen, es handelt sich um Ihr Eigentum. Allerdings hätte Sie das vor Abschluss des MV machen müssen, denn ggf. hättet Ihr durch diese Einschränkung den MV nicht unterschrieben.
vielleicht lässt sich ja die Sache in einem gemeinsamen Gespräch klären.
Gast
Ich denke das Problem liegt darin, dass die Vermieterin den Belag indirekt bezahlt (Mieterlass). Insofern wird sie wohl ein Mitspracherecht haben bzw. kann den Zuschuss verweigern.
Wenn Ihr den Belag etc. komplett selber bezahlt, dann könnt Ihr meiner Meinung nach verlegen was Ihr wollt. So lange Ihr die Wohnung nicht beschädigt und den ursprünglichen Zustand bei Auszug wieder herstellt. Sollte bei Laminat ja kein problem sein <!-- s --><!-- s -->
sigiba
Hallo,
ich hatte ohne Absprache mit dem Vermieter Laminat verlegt. Wußte nicht, dass Laminat zu genehmigen sei, da es doch auch nur verlegt wird wie Teppichboden. Das Laminat hat Trittschalldämmung.
Der Vermieter behauptet, dass das Laminat nun ihr Eigentum wäre. Ist das richtig? Ausserdem, was kann ich machen, wenn der Vermieter das Lamina nicht nachträglich genehmigt? Kann ich das Laminat dann wieder rausreissen auch wenn es dann bereits im Besitz des Vermieters übergeht???
Bitte um Auskunft
Gruß
sigiba