fin
Das Vorgehen war schon so in Ordnung. Nur wenn der Vermieter z.B. abwesend war, so kann er das nicht in 5 Werktagen überweisen. Das nur als Beispiel.
Im Grunde aber kommt es darauf an, wie die Sache im Aufhebungsvertrag geregelt ist.
Ist dort schriftlich die Rückzahlung der Miete vereinbart, so muss er dies auch tun. Ist das nicht so, dann muss er es nicht.
Wenn sich weiterhin nichts tut, dann den Anwalt schreiben lassen.
Warum in aller Welt aber hatten Sie eine verschimmelte Wohnung angemietet?
NeedHelp
@fin: Danke für die Antwort. Im Aufhebungsvertrag steht sogar, dass die Überweisung am 10.04.06 getätigt wird.
Das mit der Wohnung und dem zustand derer ist uns vorher leider nicht ersichtlich gewesen, da die Wohnung bei Besichtigung vom Vormieter bewohnt war. Der einizige sichtbare Schimmelfleck sollte repariert werden. Morsche Wandvertäfelungen sind dann erst bei Leerstand der Wohnung erkennbar geworden.
Ich tue das für mich jetzt als "Erfahrung" ab, aber meine Miete werde ich bekommen.
Danke Ihnen noch einmal für die Hilfe,
Gruß
NeedHelp