Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich hoffe man kann mir hier ein paar Tipps zu folgendem Thema geben:
Laut Energiesparverordnung vom 01.02.2002 müssen Eigentümer von Gebäuden mit normalen Innentemperaturen nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume bis zum 31.12.2006 dämmen.
In unserer Wohnung ist dies jedoch nicht geschehen. Wir wohnen in einem ausgebautem Dachboden, und uns trennt nur eine eingehängte Rigips Decke von dem nicht isoliertem Dachstuhl (man kann direkt auf die Dachpfannen schauen).
Daher ist eine Beheizung der Räume auf 20 Grad eher selten, meist beträgt die Temperatur 18,5 - 19 Grad, bei voll aufgedrehten Heizkörpern.
Die hatte eine Heizkostennachzahlung von knapp 300€ zur Folge.
Als ich unsere Immobiliengesellschaft auf diesen Umstand aufmerksam machte erhielten wir ein Schreiben dass wir den Mietvertrag auflösen könnten, aber keine Nachbesserung stattfinden wird, da wir ja bei der Besichtigung auf den Dachboden geführt worden sein (entspricht der Wahrheit) und wir mit einer Anmietung einverstanden gewesen sein.
Von einer niedrigen Temperatur im Winter war natürlich nicht die Rede.
Mein Frage ist nun welche Schritte ich einleiten könnte.
Ich verfasse gerade einen Brief mit einem Antrag auf Mietminderung in Bezug auf die niedrige Temperatur.
Könnte ich auch als zusätzliches "Druckmittel" die Bauaufsichtsbehörde verständigen bzw. es "androhen" da ja die EnEV nicht umgesetzt wurde!?
Gibt es noch etwas dass ich beachten sollte?
Vielen Dank und einen schönen Sonntag,
Chris