Gast
Hallo,
der Vermieter kann auf jedenfall 2 - 3 Jahre später noch offene Miete "Einfordern", ob er aber im Recht ist (weil Mietminderung wegen Schimmel) ist eine andere Sache.
Es kommt nicht darauf an, wann der Vermieter die Mietminderung anerkannt hat, sondern das ein Mangel vorgelegen hat, Sie diesen gemeldet haben (am besten natürlich per Einschreiben), Sie eine Frist zur behebung des Mangel gelassen haben und die Frist vom Vermieter nicht genutzt worden ist, dann konnten Sie die Miete wegen Mangel mindern - dann wären Sie auch im Recht, d.h. aber das Sie ca. im Okt. 2002 den Mangel gemeldet haben müssen.
Gruß