Susanne
Leider legen die gesamten Ausführungen nicht genau die Eigentumsverhältnisse dar.
Handelt es sich um Eigentumswohnungen, die hauptsächlich Frau L gehören und lediglich eine dem Herrn H
oder
bilden Frau L und Herr H eine Erbengemeinschaft ?
mein Freund hat das Vorkaufsrecht für die Wohnung von Herrn H. im Falle des Verkaufs oder im Todesfall. Das passt Herrn H. nicht;
- ebenso wird meinem Freund irgendwann das ganze Haus zugesprochen werden. Das passt Herrn H. noch weniger; [/quote:c06cf]
Das ist zur Findung der Eigentumverhältnisse nun gar nicht hilfreich.
Verena23
Hallo,
vielen Dank für die Antwort erstmal,
das ganze Haus gehörte ursprünglich Frau L. Herr H. war zunächst Mieter.
Als ein Auftraggeber der Firma von Herr und Frau L. Insovenz angemeldet hatte, brauchten sie Geld und haben darum Herrn H. die Wohnung verkauft.
Allerdings ist im Kaufvertrag festgelegt, dass mein Freund und sein Bruder das Vorkaufsrecht haben, falls Herr H. die Wohnung verkaufen sollte oder im Todesfall. (Ich denke nicht, dass das unbedingt relevant ist, das war nur zur Verdeutlichung, dass Herr H. versucht uns "niedrig zu halten". Es verletzt seinen Stolz, dass, selbst wenn er die Wohnung verkauft, er nicht uneingeschränkt mit ihr machen kann was er will, sondern erst die Söhne von Frau L. "fragen" muss.)
Herr H. gehören um genau zu sein 285/1000 des Hauses. Im gehören seine Wohnung, seine Garagen, seine Kellerräume und er hat sich mit 285/1000 an den Kosten für die Bepflasterung des Hofes beteiligt. Herr H. und Frau L. bilden keine Erbengemeinschaft.
Ich hoffe, die Auskünfte reichen erst mal aus.
Danke
Susanne
Scheint damit auch nicht unters WEG zu fallen.
Damit hat Herr H auch nur 285/1000 Stimmanteil und unterliegt damit Frau L. Meiner Meinung nach kannst Du mit Frau L's Zustimmung Tiere halten.
Verena23
Vielen Dank! Das hat mir sehr geholfen!!
Gruß Verena