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Fremdmüllablagerung auf gemietetem Gelände als Mangel
Ein Anspruch eines Mieters einer Gewerbefläche gegen den Vermieter auf Ersatz der Kosten für die Beseitigung von Müll, den Dritte unbefugt abgelagert haben, entfällt, wenn dieser Mangel nicht rechtzeitig angezeigt worden ist.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 20.09.2001 - Aktenzeichen: 8 U 3441/00, NZM 2003, S. 27