Gotthilf 15.06.2011 21:26
Falls der Garten im Mietvertrag als zur gemieteten Wohnung mit aufgeführt ist (muss allerdings eindeutig sein, dass nicht nur eine Gartennutzung daraus zu lesen ist), darf die Vermieterin nicht einfach da durchlaufen.
Mieter sind für die Pflege eines gemieteten Gartens verantwortlich, aber 2 mal die Woche den Rasen zu mähen ist ein wenig zu oft. Hier hat der Mieter auch Spielraum, Hauptsache er lässt den Garten nicht verkommen. Der Geschmack der Vermieterin spielt keine Rolle.