Forseti 29.11.2011 07:49
Die von Ihnen genannten Positionen sind grundsätzlich als Betriebskosten umlegbar. Der Vermieter hat einen Ansprechpartner, nämlich Sie, an den er die Forderung stellt. Und mit der Aufteilung der Kosten auf die anderen Mitglieder der WG hat er nichts zu tun.
Butzel 29.11.2011 09:44
Theoretisch müsste der Vermieter sich an seinen Vertragspartner wenden. Wenn der aber weg ist, hat er ein Problem. Bloß wenn Du gar kein Mieter bist, kann er die Wohnung ja auch räumen lassen... Frag im Zweifel mal einen Anwalt oder den Mieterverein.
Bladder 29.11.2011 18:58
Wenn Sie erst seit Dezember 2010 Mieter sind, dann haben Sie auch nur mit den Nebenkosten ab Dezember 2010 zu tun.
Ihr Mietbeginn muss in der Nebenkostenabrechnung 2010 ersichtlich sein.
Ich gehe mal davon aus, dass der Abrechnungszeitraum von 01.01. bis 31.12. läuft.
Der Vermieter muss Ihnen nachweisen, dass in Ihrer Mietzeit diese Nebenkosten angefallen sind.
Außerdem haben Sie auch ein Recht der Belegeinsicht beim Vermieter.