Susanne 01.12.2008 09:54
Das ist Hausfriedensbruch. Der VM darf ohne Wissen des Mieters keinen Zweitschlüssel haben- hat er einen, darf er den nur benutzen, wenn Gefahr im Verzug ist. (Feuer, Wasserrohrbruch) Das ist bei einem offenen Fenster sicher nicht gegeben. Bezüglich der gesamten Wohnung kommt es auf die Mietverträge an. Hat jeder WG Bewohner lediglich das Zimmer gemietet und die anderen Räume zur Mitbenutzung, hat der VM zu den anderen Räumen zutritt.
Peter0815 01.12.2008 12:32
Vielen Dank für die Antwort dann werde ich der guten Dame mal ein bischen auf die Füße treten...