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Vermietung statt Eigennutzung
Ein Mehrheitsbeschluss der Mieteigentümer eines Hauses, zu Vermeidung von Auseinandersetzungen die Eigennutzung durch alle Teilhaber auszuschließen und das Haus stattdessen zum ortsüblichen Mietzins an Dritte zu überlassen, widerspricht nicht ordnungsgemäßer Wirtschaft.
OLG Köln, Urteil vom 25.09.2000, Aktenzeichen: 16 U 47/99.