Gast
Hallo miteinander, <!-- s --><!-- s -->
darf der Vermieter seinen Versicherungen für das vermietete Haus wie z. B. Haftpflichtvers. Feuer- Glas- und Gebäudeversicherungen [/b:9e76f][u:9e76f]ganz auf die Mieter umlegen, oder muss der Vermieter diese Versicherungen zum Teil auch bezahlen. [/u:9e76f]Ich habe gehört das er die Versicherungen nach qm abrechnungen muss.
Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.
[color=blue]Sach- und Haftpflichtversicherungskosten. Umlagefähig sind die Kosten für die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm- und Wasserschäden, die Glasversicherung sowie die Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug. Die Kosten einer Rechtsschutz-, einer Mietausfall- oder Reparaturkostenversicherung des Vermieters dürfen jedoch nicht als Nebenkosten abgerechnet werden. Nach der Betriebskostenverordnung sind die Kosten einer Elementarversicherung hinzugekommen[/color:9e76f].
Danke im voraus.
Jan Götz[/quote:9e76f]
Gast
. folgende kosten der " Versicherung" sind umlagefähig :
- Gebäudeversicherung
- Haushaftpflichtversicherung
- Glasversicherung (soweit keine Fensterfronten durch Gewerbe gestehen,- dann müsste ein Vorabzug vorgenommen werden)
- Hausbockversicherung
: grundsätzlich nicht umlagefähig sind:
- vermieterrechtsschutz
- reparaturversicherungen
- mietausfallversicherungern
....... ich hoffe erst mal weitergeholfen zu haben.....
mfg
plague
Gast
..... zusatz......
der vermieter ist berechtigt (immer soweit mietvertraglich vereinbart) die kosten der von dir angeführten versicherung umzulegen.
warum du jetzt den verteilungsschlüssel nach m² aufführst weiss ich nicht,.. man kann diese kosten gar nicht anders umlegen (nach personen wäre unzulässig, nach wohneinheiten ...... nur wenn diese annähernd die gleiche grösse hätten)
soweit mietvertraglich vereinbart (was heute in der regel üblich ist), musst du diese kosten anteilig zahlen <!-- s --><!-- s -->
mfg
plague
Gast
Hallo!
Kenne es aus der Praxis so:
Angenommen die Vermieter bewohnt selbst eine Wohnung in diesem Haus, muss er anteilig (für seine Wohnung) die Kosten der entspr. Versicherung zahlen.
Makku