fin
Der Mietvertrag ist gültig, da von beiden Vertragspartnern unterschrieben.
Der Vermieter und auch der Mieter haben zwar ein Widerrufsrecht wenn etwas verschwiegen wurde. Hier aber hat der Vermieter nicht nach Haft gefragt und daher keine Antwort arglistig verschwiegen bekommen. Gelogen haben Sie auch nicht, da dies nicht zur Sprache kam.
Daher wird eine Aufhebung des Mietvertrages strittig bleiben.
Wenn dadurch das neue Mietverhältnis aber belastet sein wird, dann überlegen, sich nicht doch eine andere Wohnung zu suchen, wenn der Vermieter den Vertrag aufheben will.
Unkosten, die Ihnen durch die neue Wohnung entstanden sind, muss der Vermieter Ihnen dann erstatten.
Endu
Hi,
meiner Meinung nach ist der Mietvertrag gültig und kann nur druch beiderseitigem Einvernehmen nach wieder aufgelöst werden. Ich würde da nur zustimmen wenn du ne andere Wohnung auftreiben kannst und wenn der VM bereit ist evtl. Mehrkosten zu tragen.
Gruss
Endu
Tilo60
Vielen Dank für die schnellen Antworten,nur was mach ich morgen,der alte Mietvertrag ist hinnfällig und der neue Vermieter weis noch nicht was er machen soll.
wertfreies
Hej Endu!
Schreib mal, was aus der Sache geworden ist. Interessiert mich.
Der alte Vermieter kann Dich, soweit ich weiß, nicht einfach auf die Straße setzen. Ist bloß die Frage, ob er zum termin schon Nachmieter hat. Sonst entstehen ihm ja auch keine Kosten.
Oder lieg ich da falsch, Experten??
Gönnen würd ichs dem Vor-Vermieter ja, bei der Lage... <!-- s --><!-- s -->
Gruß
Andreas