fin
Ein Ende des Mietverhältnis ist ja nun abzusehen. Da sollte man sich nicht mehr ganz so aufregen. Einiges an Ihrem Beitrag aber ist nicht ganz klar: Sind Sie der Vermieter? Hatten Sie verlangt, dass Teppiche von den Mietern gelegt werden sollen? Und benutzen Sie eine Küche gemeinsam oder wie ist das zu verstehen? Und was ist mit dem Stellplatz und den Mülltonnen?
Und warum haben Sie die Kautionszahlung nicht schriftlich nachgefordert?
Und warum tun Sie nichts wenn keine Miete mehr kommt?
Bereits nach zwei nicht gezahlten Monatsmieten kann die fristlose Kündigung ausgesprochen werden.
tenant61
hm, ehrlich gesagt, wundere ich mich etwas über diese blauäugigkeit. sie nehmen es hin, dass die mieter keine kaution zahlen, sie bauen eine einbauküche ein, sie schließen einen wohnraummietvertrag mit einer firma ab. mir liegt es fern, jemandem vorwürfe zu machen, aber ich hoffe, sie nehmen für die zukunft etwas daraus mit. zur sache selbst:
kurzfristig haben sie keine chance ihr geld zu erhalten und ob es sich langfristig lohnt, ist auch noch fraglich. nach ihren schilderungen sieht es so aus, als ob bis jetzt lediglich die januarmiete offensteht und die februarmiete auch nicht gezahlt werden soll und danach ist schluß, weil die leute ausziehen. hab ich das richtig verstanden? wenn dem so ist, würde ich wie folgt vorgehen:
sofort schriftlich abmahnen und zwar sowohl wegen der rückständigen miete als auch wegen der lärmbelästigung (die sie bitte nach häufigkeit und ausmaß schriftlich festhalten, datum, uhrzeit, dauer, art), nach fälligkeit der februarmiete nochmals mahnen und zwar diesmal unter androhung der fristlosen kündigung und zwar wiederum wegen des rückstandes als auch ggfs wegen der lärmbelästigungen und im folgenden monat fristlos kündigen (und zwar auch dann, wenn die leute schon fort sind).
ob sie die rückständigen mieten noch bekommen, ist eine andere frage. sie können es mit mahnbescheid versuchen. ob das erfolgversprechend ist, kann ich nicht beurteilen. wenn sie sich unsicher sind, schonen sie ihre nerven und verzichten sie ausnahmsweise. denn falls nichts zu holen ist bleiben sie sonst auch noch auf den kosten für anwalt, gericht und ggfs gerichtsvollzieher sitzen.
eine weitere, ganz andere möglichkeit: versuchen sie sich einvernehmlich mit den leuten über eine kurzfristige vertragsaufhebung zu einigen.
viel erfolg
tooltime
Ich denke man kann Ihnen keinen großen Vorwurf machen dass Sie bei Ihrem ersten Mieter ein paar Fehler gemacht haben. (Da kann ich mithalten!)
Sie sollten auf keinen Fall noch mehr Zeit verlieren und sofort alle Forderungen anmahnen. Wichtig dabei ist dass sie alles per Einschreiben schicken oder Idealerweise persönlich übergeben und sich den Empfang quittieren lassen.
Ich glaube kaum dass Sie sich einen Anwalt sparen können. Zum einen merkt der Mieter dass es Ihnen ernst ist, und zum anderen werden Sie wahrscheinlich sonst gar kein Geld mehr sehen. Ob die Anwaltskosten dann der "Verlierer" übernehmen muss, kann ich leider nicht sagen.
Als Bettlektüre empfehle ich das BGB und für den nächsten Mieter hat es sich für sehr sinnvoll erwiesen in ein paar Foren herumzustöbern und die Erfahrungen von Leidesgenossen zu studieren.
Gruß
tooltime