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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe mal eine Frage. Wir haben das Problem, dass wir wohl direkt unter unserer Terasse ein oder zwei Ameisennester haben. Ist die Wohnungsbaugesellschaft verpflichtet (wenn wir die ansprechen) ohne uns zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, diese vernichten zu lassen?
Wir haben jetzt schon teure Mittel gekauft und unsere Terasse damit eingesprüht und gestreut. Doch scheinen diese Tiere einfach immer nur ein Stück weiter zu wandern. Unsere Blumen gehen kaputt, es ist nicht wirklich toll sich auf der Terasse zu sonnen usw.
Falls die Wohnungsbaugesellschaft sich davon nix annimmt, was können wir noch dagegen machen (kommt eventuell eine Mietminderung in Frage)???
Stichwörter: ameisen

3 Kommentare zu „Ameisen”

capo Experte!

Ungeziefervernichtung geht auf die Betriebskosten und somit zu deinen Lasten. Der VM wird wohl aktiv werden und einen Kammerjäger beauftragen, aber ob das sinn macht.

Eine Mietminderung ist nicht möglich. Der VM hat das Ungeziefer nicht verschuldet.

Capo

artaud

Hallo
die Antwort auf die Frage stimmt leider nicht.

Eine Mietminderung kommt dann in Betracht, wenn eine erhebliche
Beeinträchtigung vorliegt, die die Tauglichkeit der Mietsache einschränkt oder aufgebt. Hierfür bedarf es keines Verschuldens des Vermieters!!

Lediglich bei Schadenersatzansprüchen wird dies zu prüfen sein.

artaud

capo Experte!

Aber die Meldepflicht steht vor der Mietminderung. Wenn der Vermieter von der Plage nix weiss, kann man auch nix mindern. Wenn er nix unternimmt, wenn er es weiss, das ist dann das Verschulden des Vermieters. Der hat die Pflicht zu handeln.
unglücklich formuliert...Sorry!

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