capo
Ungeziefervernichtung geht auf die Betriebskosten und somit zu deinen Lasten. Der VM wird wohl aktiv werden und einen Kammerjäger beauftragen, aber ob das sinn macht.
Eine Mietminderung ist nicht möglich. Der VM hat das Ungeziefer nicht verschuldet.
Capo
artaud
Hallo
die Antwort auf die Frage stimmt leider nicht.
Eine Mietminderung kommt dann in Betracht, wenn eine erhebliche
Beeinträchtigung vorliegt, die die Tauglichkeit der Mietsache einschränkt oder aufgebt. Hierfür bedarf es keines Verschuldens des Vermieters!!
Lediglich bei Schadenersatzansprüchen wird dies zu prüfen sein.
artaud
capo
Aber die Meldepflicht steht vor der Mietminderung. Wenn der Vermieter von der Plage nix weiss, kann man auch nix mindern. Wenn er nix unternimmt, wenn er es weiss, das ist dann das Verschulden des Vermieters. Der hat die Pflicht zu handeln.
unglücklich formuliert...Sorry!