Gast
nein!
Der Vermieter ist nur verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln (jedenfalls bei den Kosten, die er anderen auflastet).
Wenn du findest, dass die derzeitige Versicherung extrem überdurchschnittlich ist kannst du dich darüber beschweren und nach Gründen für die Auswahl der Versicherungsgesellschaft fragen. Es kann gerechtfertigt sein, kommt auf die Begründung im Einzelfall an.
Josh