Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
sabrina66 hat diese Frage gestellt
wir haben im mai nach etlichen streitereien mit unserem vermieter die wohnung gekündigt die bis heute auch leer steht. wir hatte 3 jahre einen wasserschaden.
es war so dass der vermieter geschrieben hatte nach unserer kündigung dass wir den ursprünglichen zustand der wohnung herstellen sollte.
wir hatten im mietvertrag stehen dass wir eine tür anbringen müssen an einem zimmer und einen boden verlegen müssen auch in diesem einen zimmer.
dafür haben wir kein wegnahmerecht beim auszug. so stand es unter sonstiges im mietvertrag
der vermieter hat uns nach unserer kündigung aufgefordert den ursprüngl. zustand herzustellen auf unsere anfrage was denn weg soll kam keine antwort aber der verwalter sagte beides soll weg.
wir haben dann nochmal dem vermieter geschrieben dass alles entfernt wird und es kam keine antwort.
dann war wohnungsübergabe mit unserem anwalt und dem verwalter. weil der vermieter echt vorher angedroht hat mit: mal schauen was ich finde was man so alles bemängeln kann..... haben wir für die übergabe den anwalt mit genommen. alles wurde ganz genau angesehn und
laut übergabeprotokoll auch alles bestens.
dann 1 monat später kam der vermieter wir hätten ja auch den teppich entfernt in diesem zimmer obwohl sie das nicht wollte. der verwalter hätte zum zeitpu kt der übergabe nicht dran gedacht und er hätte das auch mit dem verwalter nicht besprochen.
unser anwalt hat dann zurück geschrieben dass er ursprüngliche zustand hergestellt wurde und der verwalter alles mit ok abgezeichnet hat.
nun findet er keine neuen mieter.
unser anwalt hat dann auch die kaution gefordert und jetzt kommt vom vermieter ein schreiben dass er die kaution einbehält weil wir den boden entfernt haben und dieser würde ca 2500.- euro kosten ( 15 qm) wur hatten einen günstigen teppich drin für ca 120.- euro.
er wäre bereit für die 3 montasmieten kaution 1800.- euro alles zu beenden.

wie sehen das die profils hier? ziemlich dreist oder?
der vermieter nennt das schadensersatzanspruch weil wir den boden ohne zusage entfernt hätten.

gruss cat

3 Kommentare zu „Frage zu Streitigkeiten nach Auszug”

Berthelstal Experte! 06.10.2009 19:53

Ich kann leider nur Deutsch

sabrina66 06.10.2009 20:16

ist doch deutsch oder? :-)

piggskate 08.10.2009 23:20

Nicht wirklich. Zu Deutsch gehören neben Groß- und Kleinschreibung auch Kommata. Es soll noch Menschen geben, die auf so etwas Wert legen.

Davon mal abgesehen denke ich, dass ihr ein unterschriebenes Übergabeprotokoll habt und daher der Vermieter kein Recht, noch irgendwelche Nachforderungen anzumelden.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.