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Slash hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir sind 3 Studenten, wohnen in einem Wohnheim, planen jedoch eine WG zu gründen und stehen vor einem riesigen Problem:

Da ich die ganze Sache recht schwierig zu erklären finde einfach mal der Auszug aus unserem Nutzungsvertrag:

"Nutzungsdauer und Kündigung:
Das Nutzungsverhältnis beginnt am 1.10.2008 und endet am 31.03.2009.
Wird es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der 6-monatigen Vertragsdauer gekündigt, so verlängert sich das Nutzungsverhältnis um weitere 6 Monate. Kündigungen zu anderen Zeitpunkten sind nicht zulässig."

Heißt also im Klartext:
Man kann nur zum Ende eines jeweiligen Semester kündigen, vorrausgesetzt die 3 monatsfrist wird eingehalten.

Will man nun aber -wie wir- eine Wohnung suchen ist diese Regelung schlicht unmöglich.

Dazu muss man wissen das wir in München studieren und der Wohnungsmarkt zu Ende/Anfang eines Semester eine einzige Katastrophe ist.

Direkt zum Ende des Semesters eine Wohnung zu finden in die man auch pünktlich einziehen kann ist schlicht unmöglich bzw. nur mit Glück zu schaffen.

In der Praxis ergeben sich daraus folgende Probleme:

-Findet man keine Wohnung direkt zum Semesterende was SEHR wahrscheinlich ist, sitzt man auf der Straße.

-Findet man während des Semesters eine Wohnung, darf man für das Studentenwohnheim weiterhin Miete bis zum Ende des Semesters zahlen (obwohl man schon umgezogen ist), was sich natürlich kein normaler Student leisten kann (2 mal Miete + Provision für die neue Wohnung etc.

Also: Doppelt zahlen,obdachlos oder Nutzungsvertrag fürs Wohnheim verlängern.
So ist es einem Studenten mit normalen finanziellen Mitteln fast unmöglich hier auszuziehen.

Wir fragen uns wirklich was die sich bei dieser Regelung gedacht haben. Dazu wäre anzumerken das unser Wohnheim von keinem Studentenwerk sondern von der Stadt verwaltet wird.

Evtl. 1-2 Monatsmieten zu bezahlen obwohl man schon umgezogen ist wäre ja noch verkraftbar, 2 Monate vor Semesterende sind hier aber wirklich alle auf Suche und die Chance was zum passenden Zeitpunkt zu finden gleich Null.

Mir ist klar das solche Argumente die Stadtbauverwaltung nicht interessieren werden aber wir fragen uns langsam auch ob das rechtlich üerhaupt alles OK ist. Ich kenne kein anderes Wohnheim mit einer derartig be...scheiden geregelten Nutzungsdauer.
Gelten die 3 Monate Kündigungsfrist denn nicht immer egal zu welchem Zeitpunkt? Das jedesmal die Nutzungsdauer um ein halbes Jahr verlängert wird wenn man nicht pünktlich kündigt/auszieht ist doch schlicht..."unsozial"?

Und falls dies wirklich rechtmäßig sein sollte:
Was haben wir für Möglichkeiten trotzdem irgendwie aus dem Miteverhältniss rauszukommen?

Wir sind sogar schon so weit und überlegen eine fristlose Kündigung zu provozieren, eine Wohnung hätten wir nämlich zum 1.1.2009 sicher, nur können wir es uns nicht leisten dann noch gleichzeitig Miete an das Wohnheim zu zahlen....(ja, bescheuerte Idee, aber wir wollen hier raus!)

danke für die Antworten

1 Kommentar zu „Vertragsdauer Studentenwohnheim/Auszug wird fast unmöglich gemacht”

Susanne Experte! 05.11.2008 11:44

Studentenwohnheime sind vom "normalen" Mietrecht nach BGB ausgeschlossen und haben einen Sonderstatus, demnach ist die von Dir genannte Kündigungsklausel zum Semesterende ganz sicher rechtens.
Möglichkeiten, das Mietverhältnis zu beenden, neben der Kündigung wird es daher keine geben. Bei einer Provokation der fristlosen besteht die Möglichkeit, dass das Wohnheim bis zum fristgerechten Ende des MV ggf. Anspruch auf Ausfallsentschädigung hat, mal MV daraufhin checken. Möglicherweise klagt das Heim dann auf Schadenersatz.
Kann ggf. der Wohnheimplatz mit Mv weitergegeben werden, indem man einen Nachmieter sucht?

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