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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Ich habe folgendes Problem:

Ich bin Mieter einer EG- Wohnung. Das Badezimmer liegt allerdings im Keller.
Dieses ist seit einigen Wochen von Motten befallen. Habe ich meinem Vermieter telefonisch mitgeteilt mit der Absprache, wenn auch keine Insektesprays helfen ihn noch einmal zu kontaktieren. Diese Maßnahme brachte keinen Erfolg. Telefonisch war er nicht mehr zu erreichen, deshalb jeweils per Fax und Schreiben mitgeteilt, dass ein Fachmann dies beseitigen muss, worauf keine Reaktion kam. Nach Ablauf dieser ersten Frist, dieselbe Prozedur noch mal. Wieder keine Reaktion durch meinen Vermieter.

Daraufhin einen Schädlingsbekämpfer bestellt und der stellte als Ursache die Klappe an meiner Badewanne fest, weil lt. seiner Aussage die Motten dahinter hervor kamen. Meinen Vermieter habe ich danach dann doch telefonisch erreicht, der bestreitet aber die Ursache und will erst mal den Bericht vom SBK abwarten. Als ich am selben Abend nach Hause kam, fand ich dann im Badezimmer Kot und eine tote Ratte oder Maus auf dem Boden. Interessant auch weil der SBK die Ursache für die Motten hinter der Badewanne bei eventuell einmal dort ausgelegten Rattengift vermutete, welches auf Motten anziehend wirken könnte und eine Mottenfalle neben die geöffnete Klappe gehängt hat. Meiner Meinung nach muss also auch die Ratte/Maus unter der Badewanne gewesen sein.

Meinen Vermiter habe ich erst wieder einmal nicht erreichen können. Als mir dies dann doch gelang, meinte dieser, die Beseitigung des Ungeziefers sei nur seine Aufgabe, wenn ich ihm beweisen könnte, dass der Befall aufgrund baulicher Mängel eingetreten wäre. Ansonsten sei dies mein Problem und da könnte ja jeder kommen :evil: ...

Da ich seit ca. 3 Wochen mein Badezimmer nicht mehr benutzen kann und die tote Maus/Ratte dies jetzt völlig unmöglich macht ist meine Frage jetzt:

Kann ich nicht einfach fristlos kündigen??
Ansonsten: Welche Pflichten hat jetzt mein Vermieter??
Stichwörter: motten + ratten + fristlose + kündigung

0 Kommentare zu „Motten & Ratten- fristlose Kündigung?”

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