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Verwirkung der Maklercourtage wegen Unterdrückung eines Mängelgutachtens
Der Makler kann den Anspruch auf Provision verlieren, wenn er ein ihm bekanntes Gutachten, das zahlreiche Mängel des Objektes dokumentiert, vorsätzlich nicht an seinen Auftraggeber weiterleitet.
OLG Naumburg, Urteil vom 21.08.2001 - Aktenzeichen: 9 U 84/01, NZM 2003, S. 34