Balkonexperte 03.08.2010 17:31
Lesen Sie bitte, was im Mietrechtslexikon zum Thema "Befristeter Kündigungsausschluss"dazu geschrieben steht:
Balkonexperte 03.08.2010 17:31
Ach ja, hier der Link
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/z1/zeitmietvertrag.htm
Berthelstal 03.08.2010 17:42
Mit dem Kündigungsverzicht Ihrerseits können Sie höchstens außerordentlich kündigen. Da fehlt es wohl an einem geigneten Grund. Sie haben damit das Recht zur ordenlichen Kündigung selbst verspielt.
Bladder 03.08.2010 19:15
Was soll uns das sagen: >und habe ab 1.9. einen job in köln.< Wohnen Sie wo anders??? Das wäre nämlich für eine Antwort wichtig. Ich gehe mal davon aus, dass Sie nicht in Köln oder der Nähe wohnen.
Bitte mal diesen Link lesen: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/arbeitsplatzwe.htm
Da wird nämlich auf den Ersatzmieter eingegangen und auch Urteile dazu geliefert.