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Fehlende Abrechnungen müssen Sie anmahnen. Für 2004 kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen. Das Wirtschaftsjahr ist normalerweise bei allen Betriebskostenposten von Januar bis Ende Dezember. Bei den Heizkosten kann das beliebig sein.
Bitte aber im Mietvertrag noch einmal nachschauen ob Sie auch wirklich eine Vorauszahlung auf die Nebenkosten leisten oder ob Sie evtl. nicht doch nur eine Pauschale leisten, bei der keine Abrechnung gemacht wird.