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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir wohnen jetzt seit etwa 9 Jahren in einer Mietswohnung.
Von Anfang an haben 3 der 5 Türen nicht richtig geschlossen. Es gibt an diesen Türen keinen richtigen Türrahmen, vielmehr wurden die Rahmen selbst mehr oder weniger gut zusammen gebastelt.
Die Türen selbst sind total verzogen, eine der Türen ist nur etwa einen halben cm auf dem Stift im Rahmen unten aufgesetzt, weiter geht sie nicht rein.
Bei einer Tür ist ein falsches Schloss eingebaut, so, dass man die Tür nicht "zudrücken" kann, sondern sie einfach aufziehen kann. Wenn dann das Fenster auf ist, klappert die Tür nervenraubend. Schlüssel gab es nur für die Tür zum Bad.
Das hauptsächliche Problem ist, dass man heizen kan, wie man will, die Wärme geht durch die großen Ritzen zwischen Tür und "Rahmen" flöten. auch zieht ständig Kälte z.b. vom Flur rein.
Vor zwei Jahren hieß es von Seiten unserer Vermieterin, dass wir neue Türen bekommen sollten. Heute heißt es plötzlich, wir haben die Wohnung so gemietet, also wird nichts verändert.

Müssen wir das wirklich so hinnehmen?

Über Antworten würde ich mich freuen.
Stichwörter: türen + verzogene

10 Kommentare zu „Verzogene Türen”

Rano Experte!

Hallo!

Gegen die Mängel, so wie Du sie beschreibst, könnte man schon etwas unternehmen.
Doch würde ich zunächst gerne einmal die Relation zwischen Wohnqualität und Preis von Dir erfahren. Schliesslich gibt es auch Vermieter, die zwar ungerne Geld in die Wohnungen stecken, dafür aber auch nur äußerst moderate Mieten verlangen.
Noch eine Frage vorab: Hast Du dem Vermieter die Mängel bereits
schriftlich [/b:bc5fa] und vor längerer Zeit[/b:bc5fa] (also vor 2 oder mehr Jahren mitgeteilt?)

Gruß
Ralph

Nordlicht2

Hallo Rano
danke schön für Deine Antwort. <!-- s :) --><!-- s :) -->
Zur Miete kann ich so viel sagen - wir zahlen einen ganzen Haufen, also nichts mit moderater Miete. <!-- s ;) --><!-- s ;) -->

Das Problem mit den Türen haben wir schon vor langer Zeit angesprochen. Allerdings mündlich und mit unserem Hausmeister. Denn mit jedem Problem müssen wir uns an ihn wenden, direkt mit der Vermieterin "dürfen", bzw. sollen, wir nichts regeln.
Nachdem das dann einige Male angesprochen wurde (auch einmal ihr gegenüber, als sie gerade mal hier war), hieß es, wir bekämen neue Türen.
Tja, und nun heißt es eben, dass wir diese nicht bekommen...
Das Problem mit den Türen ist auch nicht das einzige Problem, z.B. müssen wir im Bad das Wasser im Waschbecken, Dusche oder Badewanne mindestens eine Minute voll aufgedreht haben, bevor das Wasser langsam mal warm wird. Was einem da an Wasserkosten dazukommen, kann man sich ja vorstellen..
Mit den meisten Problemen haben wir uns ja abgefunden, aber es zieht im Winter wirklich fürchterlich. Ich sitze jetzt z.B. am Computer im beheizten Zimmer, aber ich sitze durch die Tür im Zug, weil in der Küche ein Fenster auf ist.
Und bei den echt hohen Mietkosten, die wir zahlen, sollten locker mal Türen drin sein...

fin Experte!

Durch die Tür "im Zug" sitzt man in vielen Häusern, besonders Altbauten, wenn in einem anderen Zimmer im Winter ein Fenster offen steht. Dieses kann man nach kurzer Zeit ja wieder zu machen. Das allein ist kein Grund für einen Mangel.
Obwohl Sie den Vermieter nicht anschreiben oder ansprechen sollen wegen Mängel, müssen Sie das schriftlich tun, wenn sich nichts ändert. Denn für evtl. auftretende Gerichtssachen muss etwas schriftliches vorhanden sein, nicht nur an den Hausmeister. Wenn es keine neuen Türen gibt, dann bestehen Sie in dem Schreiben auf einen Schreiner, der die verzogenen Türen justiert. Vielleicht wäre damit wenigstens eine kleine Verbesserung zu erreichen.

Nordlicht2

Hallo fin,

einen Schreiner hatten wir schon da (haben wir zum Glück in der Familie). Der kann aber auch nicht viel machen, außer, dass er bei der einen Tür vielleicht ein neues Schloss einsetz, das passt.
Die Türen passen nicht in diese selbst gebastelten Türrahmen, da kann er leider nicht viel ändern.
Diesen Winter ist es aber besonders dumm mit den Türen. Unter uns wird nicht geheizt (nicht mal frostfrei), da zieht schon von unten richtig Kälte hoch. Im Wohnzimmer (hat keine Tür)ist es trotz Heizung auf 5 nie warm.
Da freust Du Dich dann, wenn Du es in einem anderen Zimmer schön warm haben kannst. Aber durch diese immensen Ritzen geht viel Wärme verloren.

kaktusstachel

generelle Frage zur Abmahnung...

kann eine Abmahnung wie im Arbeitsrecht mündlich erfolgen oder muss diese schriftlich erfolgen? Wann ist die Abmahnung also auch generell wirksam?
Meines Erachtens nach müsste der Vermieter schon nachweisen können (z.B. Einschreiben) das eine Abmahnung erfolgt ist... ???


sollte eigentlich kein kommentar werden, sondern ein eigenständiger Post... <!-- s :?: --><!-- s :?: -->

fin Experte!

@Nordlicht: Wenn die Heizung auf 5 nicht warm wird, sollte dies auch dem Vermieter gemeldet werden. Schon einmal mit Entlüften versucht?

@kaktusstachel: Abmahnen kann man auch mündlich und ist für denjenigen, der abgemahnt wird, wirksam. Nur ist dies vor Gericht dann kaum zu beweisen ohne Zeugen.

Rano Experte!

So, nochmal zurück zur schriftlichen Mängelrüge.

In Deine Fall empfinde ich es eher als positiv, dass Du noch nichts schriftliches gemacht hast. Weil: So lange, wie Du da schon mit den zusammengeschusterten Rahmen und Türen in dieser Wohnung lebst, würde sich natürlich jeder die Frage stellen, wieso Du nun - also nach mehreren Jahren - plötzlich an den Türen etwas auszusetzen hast.
Wenn Du jetzt ein Schreiben an den Vermieter richtest, kannst Du es so formulieren, dass der Zustand nicht schon immer schlecht war, sondern in den letzten Jahren zunehmens schlechter geworden ist. ... wie Du es dem Hsm schon öfter mitgeteilt hast. Erwähne vielleicht, daß sich die Wohnung zunehmend nicht in vertragsgemäßem Zustand befindet. Erinnere noch einmal an die angedachte Erneuerung der Türen und Zargen.
Wenn der Vermieter Erfahrung hat, wird ihm das schon signalisieren, daß Du Dich gerade auf eine Mietkürzung vorbereitest.
War das mit dem Warmwasser (lange Wartezeit) je anders?
[Tatsächlich weiss ich von einem Fall, wo die Warmwasserrotation deaktiviert wurde. Die Mieter dort warten zwar nun auch länger auf warmes Wasser, aber unter dem Strich hat das eine kleine Energieeinsparung gebracht.]
Wenn diese Gründe bei Euch in der Wohnung nicht zutreffen, gehört auch das mit in das Schreiben. Nach dem Motto "wenn schon, denn schon", führe auch andere Mängel auf, aber eben nicht welche, die schon seit eh und je bestehen. Bei dieser langen Mietzeit wird aus einer Duldung nämlich irgendwann Akzeptanz.

Gruß
Ralph

Rano Experte!

@Nordlicht: Wenn die Heizung auf 5 nicht warm wird, sollte dies auch dem Vermieter gemeldet werden. Schon einmal mit Entlüften versucht?
[/quote:3d4c7]

Lies nochmal, fin.
Der Heizkörper gibt alles, aber er bekommt das Zimmer nicht warm. Da nützt Entlüften auch nicht viel!

fin Experte!

Der Wortlaut war "die Heizung wird auf 5 nicht warm". Nach diesem Wortlaut ein Heizkörperproblem, welches auch durch fehlende Entlüftung entstehen kann oder kaputtes Thermostat. Ansonsten müßte es heißen "Heizung voll warm/heiß,aber der Raum wird nicht warm".

Rano Experte!

Der Wortlaut war "die Heizung wird auf 5 nicht warm". Nach diesem Wortlaut ein Heizkörperproblem, ...[/quote:50f9b]

Au ja! Laß uns Haare spalten! <!-- s :-) --><!-- s :-) --> ;)

Der unverfälschte Originalwortlaut war:
"Im Wohnzimmer (hat keine Tür)ist es trotz Heizung auf 5 nie warm. "

Mit anderen Worten: Das Zimmer wird nicht warm.

Oder siehst Du es noch anders?

Gruß
Ralph

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