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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich bin gerade dabei eine Wohnung zu übernehmen, in der noch zwei Türen fehlen (Küchentür und eine normale Zimmertür).

Bei der Wohnungsbesichtigung war mir dies nicht aufgefallen. Der Mietvertrag wurde zwischenzeitlich abgeschlossen und es wurden dort auch schon einige noch durchzuführende Nachbesserungen aufgelistet, die Tren wurden aber nicht erwähnt, weil ich es zu diesem Zeitpunkt noch nicht wußte.

Als ich zum Ausmessen der Küche vor der offiziellen Übergabe der Wohnung einen Schlüssel erhielt und allein in die Wohnung ging, fiel mir auf, daß die zwei besagten Türen fehlen. Ich habe daraufhin dem Hausverwalter/Makler gesagt, daß noch zwei Türen fehlen.

Dieser hat gesagt, er wird nachsehen, ob diese (Kassetten-)Türen noch im Keller sind und wird diese dann einsetzen lassen.

Jetzt sagt er mir, daß die Türen nicht mehr vorhanden sind. Ich habe daraufhin (zunächst noch mündlich) auf eine (Neu-)Anschaffung von diesen beiden Türen bestanden, da diese meiner Meinung nach zur Mietsache dazu gehören. Ich wurde ja auch nicht explizit bei der Wohnungsbesichtigung oder im Vertrag darauf hingewiesen, daß zwei Türen fehlen. Daher fiel mir dies erst jetzt auf. Ich war aber bei Vertragsabschluß davon ausgegangen, daß alle Türen vorhanden sind.

Jetzt meine Fragen:

1) Wie mache ich es am besten, wenn ich in zwei Tagen die Wohnungsübergabe habe. Vermerke ich als "Mangel", daß die Türen nicht vorhanden sind und Türen einzusetzen sind? Wie mache ich diese möglichst juristisch wasserdicht? Fristsetzung?

2) Ist der Vermieter verpflichtet die Türen auf seine Kosten anfertigen zu lassen? Muß er stilgerechte (Kassettten-)Türen einbauen lassen? Ich ging ja (stillschweigend) bei Vertragsabschluß davon aus, daß die Türen vorhanden sind bzw. mir war ja nicht aufgefallen, daß die Türen fehlen Konnte ich davon ausgehen, daß alle Türen vorhanden sind?

3) Gibt es einschlägige Urteile hierzu?

Danke für Eure (rasche) Hilfe!
Stichwörter: fehlende + türen

1 Kommentar zu „fehlende Türen”

Gast Experte!

Hi,

ein Urteil "Fehlende Türen in der Mietwohnung" kenn ich leider nicht <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> , denke aber das in einer Mietwohnung alle Türen eingebaut sein müssen, ist das nicht der Fall, liegt wohl ein Mietmangel vor !

Vermieter per Einschreiben auf den Mangel aufmerksam machen, Frist (1 Monat lassen), wenn Mangel nicht behoben wird, Miete kürzen (? 10 % ?)

Gruß

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