Berthelstal 06.03.2012 19:56
Sie akzeptieren den Zustand der Wohnung immer so, wie sich dieser bei der Besichtigung bzw. Unterzeichnung des Vertrages darstellt.
1. Ob Sie bei Auszug renovieren müssen, steht im Vertrag oder nicht.
2. Die Renovierungskosten können Sie nicht in Rechnung stellen.
3. Befragen Sie einen Elektrofachmann.
Myliai 07.03.2012 02:09
Die Besichtigung der WG führte mein Vorbewohner und führte mich an den Mängeln vorbei...
Die Vermieterin selbst war erst nach Vertragsabschluss mit mir in der Wohnung... auch sie zeigte mir die Mängel nicht.
(die offene Starkstromleitung war zum Beispiel mit einem kleinen Becher versteckt)
Im Mietvertrag steht, dass renoviert wurde vor Einzug und, dass ich das Zahlen muss wenn ich bei Auszug nicht renovieren...
Bei einem WG-Kollegen der jetzt auszieht, hat sie eine Rechnung in Höhe von 732€ ausgestellt, allein um einen 16m² Raum zu renovieren.
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Berthelstal 07.03.2012 08:35
Dumm gelaufen.
Die Wohnungsbesichtigung können Sie nicht mit dem Vormieter durchführen. Er ist für Sie tabu. Den Vertrag schließen Sie schließlich mit dem Vermieter. Also nächstes mal aufpassen.Vermieter