fin
Die Sache zur Kenntnis nehmen, aber eigenes Verhalten auch überdenken.
Z.B. muss man nach 22 Uhr keine Blumentöpfe oder sonstiges verrücken.
Sie sollten der Person keinen Grund mehr geben sich zu beschweren. Dann haben Sie Ruhe.
Letztendlich aber kann Ihnen niemand helfen, denn Stress unter Mietern müssen diese selbst lösen. Zur Not muss man sich eine andere Wohnung suchen.
Zoe
Oh ja, natürlich! Dieser Mann verlangt, dass wir an sonn- und feiertagen ab 20:00 keine Trittgeräusche erzeugen. Und das, obwohl meine Mitbewohnerin die Hälfte der Woche nicht zu Hause ist und schon aus diesem Grund Ruhe herrscht. Im übrigen ist es eine seltene Ausnahme, wenn Inventar verrückt wird - nicht die Regel. Ich denke nicht, dass man sich der Tyrannei des überzogenen Ruhebedürfnis von Nachbarn unterwerfen muss. Die Frage ist, wie die Rechtslage dazu aussieht.
freundl. Grüße
Christoph_A.
Wenn das alles so stimmt, was Zoe schreibt, dann verhalten sie sich rücksichtsvoll im normalen Rahmen. So wie es sich für die vertragsgemäße Nutzung einer Wohnung gehört.
Der Nachbar scheint sehr empfindlich sein. Den würde ich nicht mehr für ernst nehmen. Der käme wahrscheinlich auch auf die Idee, die Klospülung nach Mitternacht zu untersagen.
Einfach ignorieren und gut ist.