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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo und guten Morgen,

Ich bin neu hier und habe da zwei Fragen an Euch und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen?!


1. Zum 01.06.2007 ziehen wir aus. Wir haben in unserer Wohnung eine eigene Therme für Heißwasser, diesen Vertrag habe ich gekündigt. Strom, Müllabfuhr hab ich auch schon umgemeldet.

Nun verlangt unsere Vermieterin aber das wir die volle Miete ( einschließlich der gesamten NK) bin zum Ender der kündigungdfrist zahlen.

Meine Frage hierzu: Wenn ich nicht mehr dort wohne und keinen Verbrauch habe muss ich dann trotzdem die vollen NK zahlen?

Die Heizung ist schon abgestellt ( es ist ja schon warm und die hat Betriebskosten die gespart werden können, obwohl ich montl eine Pauschale dafür zahle)


2. Es gibt NUR eine Wasseruhr für das gesammte Haus, alles was verbraucht wird geht über diese eine Uhr,


Unter unserem Haus sind Großraumgaragen die Fremdvermietet sind.

Diese Mieter waschen regelmäßig Ihre Autos vor dem Haus, unsere VM sprengt 2x täglich ihren großzügigen Garten und Rasen.
Das Kaltwasser und somit das Abwasser auch werden nur über diese eine Uhr gerachnet und wie folgt abgerechnet:

Gesammtkosten für diese 2 Posten = 3 Personen VM und 4 Personen wir.

Soll heißen das ich für Autowäsche anderer und Gartenpflege alles Wasser mitzahle.

Kann ich das im Nachhinein noch anfechten, es sind 5 Abrechnungsjahre....



Würde mich über Eure Hilfe ganz doll freuen und entschuldigt das ich so viel geschrieben habe, aber ich brauche Hilfe


Lieben Gruß Steffi
Stichwörter: nebenkosten + auszug

1 Kommentar zu „Nebenkosten bei Auszug”

Der_Mario Experte!

Zum 01.06.2007 ziehen wir aus. (...)
Nun verlangt unsere Vermieterin aber das wir die volle Miete ( einschließlich der gesamten NK) bin zum Ender der kündigungdfrist zahlen.

Meine Frage hierzu: Wenn ich nicht mehr dort wohne und keinen Verbrauch habe muss ich dann trotzdem die vollen NK zahlen?[/quote:7b3b8]
Zu welchem Termin habt Ihr die Wohnung gekündigt? Ist doch vollkommen logisch, dass Ihr die Miete bis zum Ende zahlen müsst.

Unter unserem Haus sind Großraumgaragen die Fremdvermietet sind.
Diese Mieter waschen regelmäßig Ihre Autos vor dem Haus[/quote:7b3b8]
Auch für Garagenmieter dürfen prinzipiell Nebenkosten abgerechnet werden, wenn diese Kosten auf die Garagennutzung zurückzuführen sind.
Wenn das so ist, wie Du schilderst, wäre das gerechtfertigt.

Kann ich das im Nachhinein noch anfechten, es sind 5 Abrechnungsjahre....[/quote:7b3b8]
Du hast nach Zugang der Abrechnung ein Jahr Zeit für einen Widerspruch. Danach gilt die Abrechnung als anerkannt.

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