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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wie sieht die rechtl. Situation aus.

Im Anhang zum Mietvertrag steht ein Passus, dass Parket neu verlegt und mängelfrei ist.
Bei Wohnungsübergabe werden Beschädigungen Kratzer,abgeplatze Stellen etc. gefunden und andere Mängel in der Wohnung.
Der Vermieter meint nun es wäre ja entgegen dem Mietervertrag Anhang schon der Dritte Mieter und die anderen Mängel werden nicht extra aufgenommen da es vom alten Mieter ein Übergabeprotokoll gibt wo alles aufgführt ist. Man sicherte uns zu, uns dieses zu senden.
Auf spätere Nachfrage, verleugtete man dies(mit der Begründung man dürfte soetwas nicht versenden) und meinte weiter es wären beim alten Mieter keine Mängel bei Übergabe gewesen und im Übrigen sei man plötzlich nichtmehr der Dritte sondern erst der Zweite Mieter und alle Mängel auf die wir zur Übergabe hingewiesen haben sollen nun angeblich wir gewesen sein und wir hätten damals nie auf Mängel hingewiesen.
( Mietbeginn/Einzug sind 2Wochen her)

Was kann man nun machen ? Ist eine Mängelliste/Übergabeprotokoll Pflicht ?

Vielen Dank
Peter
Stichwörter: einzug + mängelliste + verweigert + vm + aufzunehmen

6 Kommentare zu „VM verweigert bei Einzug Mängel(Liste) aufzunehmen”

Susanne Experte!

Nein, es ist keine Pflicht. Wenn aber ein Vermieter schon am Anfang eines Mietverhältnisses so lügt, wär ich ganz schnell bei einem Fachanwalt.

Peter Z.

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Wie schaut es denn dann eigentlich mit der Beweislage aus, müssen wir dem Vermieter beweisen dass wir es nicht waren, oder muss er uns nachweisen, dass wir die Schäden angeblich verursacht hätten.

Im Übrigen findet sich im Schreiben wo die Zählerstände erfasst wurden ein Passus im Fließtext, dass wir die Wohnung mieten wie gesehen und uns also dem Mieter bekannt ist dass nicht alle Mängel behoben sind. ( Aber er streitet ja Mängel jedweder Form ab)

Susanne Experte!

Er muss Euch nachweisen, dass Ihr Verursacher seid.

Peter Z.

Vielen Dank ! Dann können wir ja ersteinmal beruhigt schlafen <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

Peter Z.

Er muss Euch nachweisen, dass Ihr Verursacher seid.[/quote:1d3cf]

Gibt es dafür auch ne gesetzliche Vorschrift etc. ? Er meint nämlich, da im Übergagbeprotokoll vom ALTMieter nichts festgehalten wurde, müssen wir es gewesen sein und wir müssen ihm nachweisen wenn wir es angeblich nicht waren...

Peter Z.

Kennt niemand ne gesetz. Vorschrift etc. ?

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