Susanne
Nein, es ist keine Pflicht. Wenn aber ein Vermieter schon am Anfang eines Mietverhältnisses so lügt, wär ich ganz schnell bei einem Fachanwalt.
Peter Z.
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Wie schaut es denn dann eigentlich mit der Beweislage aus, müssen wir dem Vermieter beweisen dass wir es nicht waren, oder muss er uns nachweisen, dass wir die Schäden angeblich verursacht hätten.
Im Übrigen findet sich im Schreiben wo die Zählerstände erfasst wurden ein Passus im Fließtext, dass wir die Wohnung mieten wie gesehen und uns also dem Mieter bekannt ist dass nicht alle Mängel behoben sind. ( Aber er streitet ja Mängel jedweder Form ab)
Susanne
Er muss Euch nachweisen, dass Ihr Verursacher seid.
Peter Z.
Vielen Dank ! Dann können wir ja ersteinmal beruhigt schlafen <!-- s --><!-- s -->
Peter Z.
Er muss Euch nachweisen, dass Ihr Verursacher seid.[/quote:1d3cf]
Gibt es dafür auch ne gesetzliche Vorschrift etc. ? Er meint nämlich, da im Übergagbeprotokoll vom ALTMieter nichts festgehalten wurde, müssen wir es gewesen sein und wir müssen ihm nachweisen wenn wir es angeblich nicht waren...
Peter Z.
Kennt niemand ne gesetz. Vorschrift etc. ?