Susanne
Stellt sich die Frage: gehörte die Küche mit zur Mietsache?
Grundsätzlich ist der Vermieter für Instandhaltungen an der Mietsache zuständig, dies kann er nur im kleinsten Rahmen mit der sog. Kleinreparaturklausel auf den Mieter abwälzen.
Gehört die Küche lt. Mietvertrag mit zur Mietsache, ist die zitierte Klausel m.E. unwirksam bezüglich der Reparaturen. Wird ein Gerät beschädigt hat der VM sicher Anspruch auf Schadenersatz, das bezieht sich aber immer nur auf den Zeitwert. Hat der Mieter ein defektes Gerät ersetzt, hat der VM sicher keinen Anspruch auf das Eigentum und kann dies auch nicht per Klausel verlangen.
Christoph_A.
Kann der Vermieter verlangen, dass ich die von mir neu angeschafften Elektroküchengeräte beim Auszug in der Wohnung zurücklasse, wenn ich die
alte Küche vorher beim Einzug vom Vermieter übernommen habe?[/i:7be57]
Was meinen Sie mir "alter Küche" ? Bezieht sich das nur auf die Möbel oder waren seinerzeit auch Elektrogeräte mit drin ? Falls Elektrogeräte drin waren, dürfen die natürlich nicht vom Mieter entsorgt werden, da sie dem VM gehören. Sonst macht sich der Mieter schadensersatzpflichtig.
Vom Mieter angeschaffte Elektrogeräte gehören jedoch dem Mieter.Bei einem Auszug kann er sie selbstverständlich wieder mitnehmen.
Im Mietvertrag steht: "Alle Elektrogeräte sind betriebsbereit. Eventuelle Reparatur oder Ersatz gehen zu Lasten der Mieter".[/i:7be57]
Unwirksam. Wenn die Geräte zur vermieteten Sache gehören, muß sie der VM auch Instand halten. Reparaturen können nur über die Kleinreparaturklausel auf den Mieter abgewälzt werden, falls sie rechtswirksam vereinbart wurde.
tenant61
das liest sich tatsächlich so, als hättest du die in der wohnung vorhandenen geräte entsorgt, um dir selbst neue zu kaufen. stimmt das? wenn ja, warst du dazu ohne zustimmung des vermieters nicht berechtigt und er kann gleichwertigen schadenersatz verlangen, im schlimmsten fall also, dass du die neu gekauften sachen zurücklassen musst. und zwar völlig unabhängig davon, ob die zitierte klausel wirksam ist oder nicht.
Christoph_A.
Wobei aber auch hier der Grundsatz "alt für neu" zutrifft.
Wenn der entsorgte Herd z.b. schon 10 Jahre alt war, muß aber nicht ein neuer Herd rein, sondern ein entsprechend gleichwertiger Herd oder Geldersatz.
tenant61
Wobei aber auch hier der Grundsatz "alt für neu" zutrifft.
Wenn der entsorgte Herd z.b. schon 10 Jahre alt war, muß aber nicht ein neuer Herd rein, sondern ein entsprechend gleichwertiger Herd oder Geldersatz.[/quote:85925]
deswegen schrieb ich "...gleichwertigen schadenersatz" und "...im schlimmsten fall..." <!-- s --><!-- s -->
Christoph_A.
Ich wollte es nur nochmal klarstellen, damit der TE nicht denkt, er müsse dem VM einen ganz neuen Herd hinstellen. Es soll ja VM geben, die das glauben, weil es deren Verständnis entspricht.