Himmelhilf
Aaaalso:
1. Der Begriff bedarfsgemeinschaft kommt meiner Meinung vor allem im Sozialgesetzbuch vor. Wieso?
2. Für die Mieter kann der Vermieter euch beide in voller Höhe haftbar machen.
3. Ihr seid beide Mieter, und ihr könnt nur gemeinsam kündigen - es sei denn, der Vermieter stellt einen neuen Meitvertrag aus, oder entlässt einen von beiden aus dem bestehenden
4. Dein Hausrecht kannst du sicherlich ausüben - wird die Situation aber nicht erleichtern. Höchstens vielleicht ihr klarmachen, dass du nicht alles mit dir machen lässt.
5. Nein - ärgere sie doch damit <!-- s --><!-- s -->
6. Der Vermieter wird sich nicht auf halbe Mieten einlassen, siehe 2. DieKaution steht für die Mietsache. Ihr dürft sie nicht aufrechnen.
Daher:
1. Wenn sie dich loshaben will, schleunigst andere Wohnung suchen, damit du nicht auch noch ihr und den neuen zusehen musst. Auf jedem Fall kündigen - Beide. Mach ihr 2. oben klar *g*
2. Ihr und dem Vermieter klarmachen, daß er dich bitte, bitte aus dem Mietvertrag entlässt (kurzfristiger als Kündigung, wenn er mitspielt - muss er aber nicht), falls du eine neue Wohnung findest, und sie bleiben will.
Ansonsten kann der VM sowohl dich als auch die Mitmieterin in die Haftung für die Miete nehmen. Von ihr, wenn sie in er Wohnung bleiben will, die Kaution erstatten lassen (schriftlich festlegen).
Viel Spass noch in der gemeinsamen Wohnung. Wenn der Vermieter dich entlässt (Dafür muss sie meist auch unterschreiben), vielleicht vorläufig bei einem Kumpel unterkriechen...
Kaiaphas
danke erstmal, werd morgen mit dem Vermieter reden :>