FischkoppStuttgart
Die Begründung ist nicht nach Gesetzt! ! !
Eigenbedarf bedeutet: Selber Nutzen. Nur erste Linie ist gültig!
D.H. Personal ist nicht gültig!!!
Bitte gehen sie zu einem Anwalt, wenn sie gegen die Kündigung angehen wollen. Eigenbedarf ist eine relativ Schwierige Sache.
GGf Mieterschutzbund