Gast hat diese Frage gestellt
Ich habe am 1.10. eine Mietwohnung bekommen, dabei wurde festgestellt dass der Vormieter die Wohnung nicht ganz ausgeräumt hat da ich sie aber dringend gebraucht habe habe ich sie so übernommen mich stören aber seine Sachen die noch herumstehen. Darf ich seine Sachen wegwerfen bzw. behalten (Flohmarkt), und wer muss für die Entsorgung eines alten Kühlschrankes aufkommen.
Danke im Voraus