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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ausbau von Kriegsruinen

Werden im Krieg zerstörte Wohnungen eines Altbaus nach 1956 wieder aufgebaut und dabei moderne Standards eingehalten, liegt kein Neubau im Sinne des § 16 Zweites Wohnungsbaugesetz vor, weil nicht das alte Gebäude abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wurde, sondern nur im vorhandenen Altbau die zerstörten Wohnungen instandgesetzt wurden. (LG Berlin, Az. 2 S 56/04, aus: GE 2005, S. 307)
Stichwörter: ausbau + kriegsruinen

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