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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgende Situation:

Ich bin auf der Suche nach einem Nachmieter. Nachdem ich ein paar Interessenten auf einen Zettel geschrieben habe, bekam ich einen Anruf von meiner Vermieterin (auf AB), dass Sie ja unbedingt Daten bzgl. Einkommen und Tätigkeit, etc. haben wolle.

Nun habe ich ein paar Informationen diesbezüglich, die sich aus dem Gespräch mit den pot. Nachmietern ergeben haben -- allerdings frage ich mich, ob dies meine Aufgabe ist, entsprechende Informationen für meine Vermieterin einzuholen. Ich sehe das so, dass dies Informationen sind, die mich als Mieter in erster Linie überhaupt gar nichts angehen und auch nicht in meinem Interesse liegen.

Wie sieht denn da die Aufgabenverteilung aus zwischen ausziehenden Mieters und VermieterIn? Muss ich nach Einkommen, etc. fragen?

Noch eine Frage hinterher:

Auf der Kündigungsbestätigung meiner Vermieterin steht, dass die Renovierung fachgerecht durchzuführen ist und dass ich die Baumarktquittungen bis zur Wohnungsabnahme aufheben soll.

Nach Gespräch mit der Vermieterin, sagte diese mir, dass im Vertrag ja eine "fachgerechte Renovierung" vereinbart wurde (es wurde lediglich "neu renoviert, weiße Wände" vereinbart!). Dass ich mich hier nur auf das im Mietvertrag vereinbarte halten muss, ist, denke ich mal, offensichtlich.

Die Vermieterin sagte, es solle fachgerecht renoviert werden. Also kein Alpina-Weiß, weil das ja eine schlechte Farbe sei. Sie nannte ein Beispiel, dass Sie das letzte Mal einen Pott Farbe für 160 € verwendet habe.

"Fachgerecht" in Ihren Augen sei, was ein Maler verwenden würde -- und das sei ja kein Alpina-Weiß!

Was sagt denn das Gesetz? Wo sind Grenzen (oben wie unten)? Reicht nicht eine Renovierung, die augenscheinlich ok ist? Was ist denn dann "augenscheinlich" im objektiven Sinne?

Ich bedanke mich für Reaktionen hierauf

Viele Grüße

Henning Bredel

EDIT: Habe die Nachricht auf WICHTIG gestellt, damit diese auch nach weiterem Beitrag eines anderen, nicht unter den tausend anderen untergeht.
Stichwörter: nachmieter + daten

4 Kommentare zu „Daten für Nachmieter”

Susanne Experte!

Nachmietersuche ist in der Regel nicht die Aufgabe des Mieters. Trotzdem sind pot. Nachmieter Dir gegenüber nicht verpflichtet Angaben zu machen.

Eine fachgerechte Renovierung hat nichts mit der Farbe zu tun. Du solltest zum Thema mal googlen und wirst ziemlich viel erfahren.

Grundsätzlich kann der VM nicht die Farbe festlegen oder anderes vorschreiben. Was steht denn im Mietvertrag? Möglicherweise musst Du ja gar nicht renovieren?
z.B. ist eine Klausel ungültig, die bestimmt, dass der Mieter die Wohnung grundsätzlich bei Auszug weiß zu streichen hat.

H. Bredel

Hallo Susanne

Vielen Dank für die Antwort!

Nachmietersuche ist in der Regel nicht die Aufgabe des Mieters.[/quote:4977f]

Das dachte ich mir schon -- ich suche ja einen Nachmieter, damit ich vll. auch früher aus der Wohnung ausziehen kann <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->

Trotzdem sind pot. Nachmieter Dir gegenüber nicht verpflichtet Angaben zu machen.

Eine fachgerechte Renovierung hat nichts mit der Farbe zu tun. Du solltest zum Thema mal googlen und wirst ziemlich viel erfahren.[/quote:4977f]

Das werde ich gleich mal machen <!-- s :-) --><!-- s :-) -->


Grundsätzlich kann der VM nicht die Farbe festlegen oder anderes vorschreiben. Was steht denn im Mietvertrag? Möglicherweise musst Du ja gar nicht renovieren?
z.B. ist eine Klausel ungültig, die bestimmt, dass der Mieter die Wohnung grundsätzlich bei Auszug weiß zu streichen hat.[/quote:4977f]

In meinem Mietvertrag steht unter Auszug:

&quot;Die für Wohnräume üblichen Schönheitsreparaturen trägt der Mieter. Bei Renovierungsarbeiten darf nur ein heller Farbton für Decken und Wände verwendet werden. Diese sind fachgerecht durchzuführen.
Beim Auszug ist die Wohnung renoviert und mit weißen Wänden zu übergeben&quot;

Das ist alles. Nunja, ich hörte von den Fällen, wo die Klausel ungültig wurde, die besagt, dass ein Mieter alle x Jahre irgendwas zu renovieren hatte... Das steht bei mir halt nicht drin, deswegen bin ich davon ausgegangen, dass dies nciht für mich zutrifft.

Wie sieht es denn in meinem Fall aus? Muss ich hier renovieren? Was, wenn die Vermieterin meine Kaution einbehölt und mit Gericht droht? Wäre das Bluff, weil sich kein vernünftiger VM daruf wirklich einlassen würde?

Viele Grüße

Henning

Susanne Experte!

M. E. ist Deine Klausel nichtig, aber Du hast schon recht, das kann folgendermassen ablaufen:
Der VM fühlt sich im Recht, renoviert und zieht die Kosten von der Kaution ab. Dann kannst Du auf Auszahlung der Kaution klagen, oder die Kosten übersteigen die Kaution, dann verlangt VM Geld von Dir.


Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter bei seinem Auszug die Wohnung immer renovieren muss, ist das unwirksam. Die Unwirksamkeit erfasst auch eine eventuelle zweite Absprache im Mietvertrag, die die laufenden Renovierungsarbeiten betrifft (BGH VIII ZR 335/02 und 308/02).

Der Mieter kann durch allgemeine Geschäftsbedingungen (Mietvertragsklausel) nicht verpflichtet werden, vor Rückgabe der Wohnung alle Räume weiß zu streichen. Die Farbgestaltung ist grundsätzlich Sache des Mieters. Etwas anderes gilt nur bei exzentrischer Farbwahl. Hellblau marmoriert ist nicht exzentrisch (LG Lübeck 14 S 221/00 WM 2001, 261).

Hier ein paar Urteile zur Nachmietergestellung:

<!-- m --> [url=http://www.relaw.de/Mietrecht/Urteile/Nachmieter/nachmieter]http://www.relaw.de/Mietrecht/Urteile/Nachmieter/nachmieter
http://www.relaw.de/Mietrecht/Urteile/N ... ieter.html <!-- m -->

dontpanic Experte!

Hallo,

du solltest dem VM die Nachmieter so schmackhaft wie möglich machen. Er ist nicht verpflichtet einen Nachmieter zu akzeptieren.

Gruß,
dp

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